Ob jung oder alt, jeder Mensch kann in die Situation kommen, wichtige Dinge im Leben nicht mehr selbst regeln zu können. In einem derartigen Fall bestimmt dann ein anderer Mensch über Ihr Vermögen, Ihre geschäftlichen Belange oder medizinischen Handlungen an Ihnen. Es besteht leider keine automatische Vertretung durch Verwandte, Ehepartner oder Familienangehörige. Lt. Gesetzessprechung dürfen nur Personen Ihre Belange vertreten, wenn für diese eine gültige Vollmacht vorliegt: §§ 164 ff. BGB und §§ 662 ff.BGB


Liegt keine Vollmacht vor, wird ein eventuell fremder Mensch (Gericht bestimmt einen Betreuer) Entscheidungen, die Ihr Leben betreffen, für Sie bestimmen!

Dies sind dann Entscheidungen über:

  • Ihre Gesundheit
  • Ihr Vermögen (incl. Immobilienbesitz)
  • Ihre Unterbringung (Wohnort)
  • Ihren Betrieb (wenn Sie Unternehmer sind)
  • Ihre minderjährigen Kinder

Fakten: Mindestens 90 % der Bevölkerung haben keine Vollmachten, wären im Betreuungsfall fremdbestimmt.

Lösung: Lassen Sie es im Falle eines Falles nicht soweit kommen!

Bevollmächtigen Sie Personen, denen Sie vertrauen! Lassen Sie sich von kooperierenden Rechtsanwälten in Zusammenarbeit mit der JURA DIREKT einfach, unkompliziert und sicher Vollmachten erstellen! Diese Rechtsanwälte (selbständig in eigener Kanzlei tätig) übernehmen die Ausfertigungen, inhaltliche Überprüfung, sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.

Ich bei JURA DIREKT

Assefima

Sabine Reinke
Versicherungsfachfrau / IHK
Industriekauffrau / IHK
Immobilienmaklerin
akkreditiertes Vereinsmitglied des BVFI Bundesverband
für die Immobilienwirtschaft

Büro Pansdorf

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23689 Pansdorf
Telefon 04504 - 77 90 442

Mobil 0176 - 708 694 75
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